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Teilnahmebedingungen

 

 

Die Teilnahme an den von Seelenklang angebotenen Konzerten erfolgt aufgrund nachfolgender Bedingungen, die mit einer Platz-Reservierung per e-mail, telefonisch oder über das Formular auf dieser Homepage automatisch anerkannt werden.



Reservierung


Bei den von Seelenklang angebotenen Klang-Konzerten stehen je nach Raumgröße eine unterschiedlich große Anzahl von Plätzen zur Verfügung. In der Seelenklang-Praxis sind dies 8 Liegeplätze, auf Sonderwunsch ist hier auch statt eines Liegeplatzes ein Sitzplatz möglich.


Bei in anderen Räumlichkeiten stattfindenden Konzerten gibt es ein begrenztes Kontingent an Liegeplätzen und zusätzlich eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen. Die Pätze werden nach Reihenfolge des Eingang der Reservierungen vergeben, und zwar erst die Liegeplätze und dann die Sitzplätze, außer es wird ausdrücklich bei der Reservierung ein Sitzplatz gewünscht, obwohl noch Liegeplätze frei sind. Wird bei Reservierung keine bevorzugte Platzart angegeben, so werden je nach Verfügbarkeit Liege- oder Sitzplätze vergeben.


Eine Reservierung ist verbindlich. Sie ist dann gültig, wenn die klare Absicht zum Konzert zu erscheinen, zusammen mit der Anzahl der gewünschten Plätze aus dem e-mail- oder Formular-Text oder dem Telefonat ersichtlich wird.

Hiervon zu unterscheiden ist eine unverbindliche Anfrage zu den verfügbaren Plätzen, so gilt z.B. die Formulierung: "Gibt es für das Konzert noch Liegeplätze?" selbstverständlich nicht als Reservierung.


Eine frühzeitige Reservierung ist aufgrund der großen Nachfrage, besonders bei Wunsch eines Liegeplatzes, dringend empfohlen.


 

Verantwortung


Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und ihre / seine Handlungen inner- und außerhalb der Gruppe und muss für verursachte Schäden selbst aufkommen. Ich weise darauf hin, dass in meinen Konzerten keine Heilbehandlungen erfolgen.


Die Teilnehmer verpflichten sich, körperliche oder psychische Erkrankungen, die ein Risiko für die Konzertteilnahme bedeuten könnten, mit dem eigenen Arzt / Therapeuten zu besprechen und die Konzertleitung zum Zeitpunkt der Reservierung davon in Kenntnis zu setzen.

 


Stornoregeln

Nach der Reservierung ist eine Absage bis eine Woche vor Konzertbeginn ohne entstehende Kosten möglich. Bei Absage im Zeitraum von weniger als einer Woche vor Konzertbeginn fallen die gesamten Teilnahmekosten an, es sei denn es kann von Seiten der Teilnehmerin / des Teilnehmers eine Ersatzperson gefunden werden. Diese Kosten entstehen unabhängig vom Grund der Absage.


Muss ein Konzerttermin von Seiten der Konzertleitung abgesagt werden (z.B. mangels Teilnehmern oder aufgrund der Erkrankung des Konzertleiters), so erfolgt die unverzügliche Rückerstattung von evtl. bereits im Voraus gezahlten Teilnahmebeiträgen; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

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